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Fragen & Antworten

Versicherung

Die Wohnwägen sind durch den Vermieter vollkasko-versichert für Schäden am Wohnwagen:

  • Schäden verursacht durch den Fahrer: Versichert sind Schäden durch Kollisionen mit einem anderen Fahrzeug oder einem Gegenstand.

  • Schäden verursacht durch Natur, Tiere und Unbekannte: Diebstahl inkl. Car-Hacking, Veruntreuung, Glasbruch an Front-, Heck- und Seitenscheiben, Naturereignisse (Hagel etc.), Feuer, Marder und Nagetiere, Kollision mit Tieren, böswillige Beschädigungen (ohne Zerkratzen)
     

Die europaweite Pannenhilfe ist ebenfalls im Mietpreis enthalten.

 

Die Haftpflicht-Versicherung läuft über das Zugfahrzeug und ist in der Verantwortung des Mieters.

Reinigung

Die Reinigung des Wohnwagens ist im Mietpreis nicht enthalten.

Anhänger-Prüfung

Wenn das Gesamtgewicht von Wohnwagens und dem Zugfahrzeug unter 3.5 Tonnen liegt, wird keine Anhängerprüfung benötigt und Kategorie B (Autoprüfung) genügt. Werden die 3.5 Tonnen überschritten, ist eine Anhängerprüfung (Kategorie BE) nötig. 

übrige Mietbedingungen

  • Inbegriffene Kilometer: unlimitiert

  • Fahrt ins Ausland: erlaubt

  • Festivals: nicht erlaubt

  • Haustiere: erlaubt

  • Rauchen: nicht erlaubt

  • Gas: inbegriffen

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