
Fragen & Antworten
Versicherung
Die Wohnwägen sind durch den Vermieter vollkasko-versichert für Schäden am Wohnwagen:
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Schäden verursacht durch den Fahrer: Versichert sind Schäden durch Kollisionen mit einem anderen Fahrzeug oder einem Gegenstand.
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Schäden verursacht durch Natur, Tiere und Unbekannte: Diebstahl inkl. Car-Hacking, Veruntreuung, Glasbruch an Front-, Heck- und Seitenscheiben, Naturereignisse (Hagel etc.), Feuer, Marder und Nagetiere, Kollision mit Tieren, böswillige Beschädigungen (ohne Zerkratzen)
Die europaweite Pannenhilfe ist ebenfalls im Mietpreis enthalten.
Die Haftpflicht-Versicherung läuft über das Zugfahrzeug und ist in der Verantwortung des Mieters.
Reinigung
Die Reinigung des Wohnwagens ist im Mietpreis nicht enthalten.
Anhänger-Prüfung
Wenn das Gesamtgewicht von Wohnwagens und dem Zugfahrzeug unter 3.5 Tonnen liegt, wird keine Anhängerprüfung benötigt und Kategorie B (Autoprüfung) genügt. Werden die 3.5 Tonnen überschritten, ist eine Anhängerprüfung (Kategorie BE) nötig.
übrige Mietbedingungen
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Inbegriffene Kilometer: unlimitiert
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Fahrt ins Ausland: erlaubt
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Festivals: nicht erlaubt
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Haustiere: erlaubt
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Rauchen: nicht erlaubt
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Gas: inbegriffen